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   BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07   

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BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 (https://dejure.org/2009,22)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 (https://dejure.org/2009,22)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 (https://dejure.org/2009,22)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Art. ...

  • Betriebs-Berater

    Ungleichbehandlung im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente

  • hensche.de

    Diskriminierung: Sexuelle Neigung, Gleichbehandlung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3... ; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ; ATV § 10; ; SGB VI § 46 Abs. 4; ; SGB VI § 47; ; SGB VI § 78a; ; SGB VI § 105a Nr. 1; ; VBLS § 38; ; LPartG § 9 Abs. 1; ; LPartG § 20; ; BVerfGG § 95 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 13; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; AGG § 1; SGB VI § 46 Abs. 4; LPartG § 20; VBLS § 38 Abs. 1 S. 1
    Unzulässigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ? Verfassungsrechtliches Schutzgebot der Ehe sowie die sexuelle Orientierung rechtfertigen keine Differenzierung ? Keine gravierenden Unterschiede bezüglich der Unterhaltsbedürftigkeit ? Privilegierung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartnerschaften

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften in der Hinterbliebenenversorgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterschied bei Ehe und Lebenspartnerschaft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in der Satzung der VBL

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 38 (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG
    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Homosexuelle und das Bundesverfassungsgericht - Eine wechselhafte Geschichte

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 124, 199
  • NJW 2010, 1439
  • MDR 2009, 1392
  • FamRZ 2009, 1977
  • VersR 2009, 1607
  • DVBl 2009, 1510
  • BB 2009, 2421
  • DB 2009, 2441
  • DÖV 2010, 41
 
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Wird zitiert von ... (317)Neu Zitiert selbst (57)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Der Gesetzgeber wollte homosexuellen Personen erstmals Rechte zuerkennen, die ihnen zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhelfen und die zum Abbau langdauernder Diskriminierungen führen sollten (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 313 ).

    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).

    Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ).

    Vielmehr entspricht es dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 105, 313 ).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -,.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 - sowie das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - wird in diesem Umfang aufgehoben.

    Die Revision des Beschwerdeführers erachtete der Bundesgerichtshof für unbegründet (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, FamRZ 2007, S. 805 ff.).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).

    Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).

    Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 110, 274 ; 117, 1 ; stRspr).

    Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 87 ; 93, 386 ).

    bb) Die Anforderungen bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen sind umso strenger, je größer die Gefahr ist, dass eine Anknüpfung an Persönlichkeitsmerkmale, die mit denen des Art. 3 Abs. 3 GG vergleichbar sind, zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 97, 169 ).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Die Mitteilung des Vorsitzenden des Dritten Senats, dass er im Hinblick auf das laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 AZR 20/07 keine Stellungnahme abgebe, ist überholt durch das mittlerweile in diesem Verfahren ergangene Urteil vom 14. Januar 2009 (NZA 2009, S. 489).

    Werden Ehe und Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung unterschiedlich behandelt, findet mithin eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung statt (vgl. zur Benachteiligung wegen der sexuellen Ausrichtung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchstabe a der Rahmenrichtlinie bzw. § 1 AGG: EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Maruko - C-267/06 - ABl. EU 2008, Nr. C 128, 6; BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 -, NZA 2009, S. 489 ).

    Der Gesetzgeber hat dieser Realität durch die verschiedenen in § 9 LPartG enthaltenen Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners Rechnung getragen (vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 -, NZA 2009, S. 489 ).

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 -, .

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 - sowie das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom.

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung zurück (Urteil vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 -, FamRZ 2005, S. 1566 ff.).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).

    Vielmehr entspricht es dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 105, 313 ).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Verstoßen Allgemeine Versicherungsbedingungen - wie hier die Satzung der VBL - gegen Art. 3 Abs. 1 GG, so führt dies nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Unwirksamkeit der betroffenen Klauseln (vgl. BGHZ 174, 127 ).

    Hierdurch entstehende Regelungslücken können im Wege ergänzender Auslegung der Satzung geschlossen werden (vgl. BGHZ 174, 127 ).

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Bei der Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht die Orientierung an einer typisierten Normalehe mit einem Versorger und einem Haushälter schon im Jahr 1975 im Zweiten Witwerrentenurteil (BVerfGE 39, 169 ) für nicht mehr mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar gehalten.

    In dem Zweiten Witwerrentenurteil gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, der Realität, dass unterschiedliche Biographieverläufe zu einem unterschiedlichen Versorgungsbedarf führen, nicht anhand zu grober und deshalb nicht sachgerechter Differenzierungsmerkmale Rechnung zu tragen (BVerfGE 39, 169 ).

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BAGE 62, 345 ; BGH, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, NJW 2006, S. 3774 ; vgl. auch BVerfGE 65, 196 ) Arbeitsentgelt.

    Ihr Arbeitsentgeltcharakter hat sich durch die Systemumstellung auf das Punktemodell noch verstärkt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, NJW 2006, S. 3774 ).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten hinsichtlich der

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BFH, 20.06.2007 - II R 56/05

    Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung -

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

  • BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

  • BFH, 01.02.2007 - II R 43/05

    Erbschaftsteuerliche Behandlung eines Partners einer eingetragenen

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 61/04

    Kein Kindergeld für Kind der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    An dessen Rechtfertigung sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen, da die Ungleichbehandlung einerseits an ein personengebundenes Merkmal anknüpft und andererseits eine gewisse Nähe zu den besonderen Diskriminierungsverboten des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG aufweist (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -, BVerfGE 88, 87 [96] = juris, Rn. 35, vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 -, BVerfGE 124, 199 [220] = juris, Rn. 87 und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240 [255] = juris, Rn. 42; a.A. Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand: 03/2016, Art. 3 Rn. 132).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den rechtfertigenden Sachgrund, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ; 138, 136 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; 131, 239 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ).

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